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Impressum
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Satzung des Vereins "Hammer Schulen im Netz"
§ 1. Name und Sitz des Vereins
§ 2. Vereinszweck
§ 3. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.1998.
§ 5. Mitgliedschaft
8. Juristische Personen können nur Fördermitglieder werden.
§ 6. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand 2. die Mitgliederversammlung.
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung.
§ 7. Vorstand
§ 8. Mitgliederversammlung
Wahl eines Protokollanten. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichts über das zurückliegende Geschäftsjahr. Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr. Entlastung der Vorstandsmitglieder. Wahl der Vorstandsmitglieder. Wahl eines Rechnungsprüfers. Festsetzung des Jahresbeitrags. Beschlußfassung über Satzungsänderung oder Vereinsauflösung Beschlußfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen Ausschluß.
§ 9. Mitgliedsbeiträge
§ 10. Rechnungsprüfung
§ 11. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Hamm, den 15. Mai 1998